Kontosicherheit: FAQs – häufige Fragen
- Wer ist der Anbieter der Versicherung?
- Wer kann über die Kontosicherheit versichert werden?
- Gegen was bin ich versichert, wenn ich die Kontosicherheit abschließe?
- Was für Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit ich die Kontosicherheit abschließen kann?
- Warum sollte ich mein Kartenkonto über die Kontosicherheit absichern?
- Was übernimmt die Kontosicherheit, wenn ich krank, arbeitslos oder schwer krank werde bzw. wenn ich sterbe?
- Für welche Dauer bin ich abgesichert?
- Mein Partner hat eine Zusatzkarte, ist mein Partner über Kontosicherheit auch abgesichert?
- Muss bei der Anmeldung eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden?
- Wie erfolgt die Beitragszahlung?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich eine Leistung aus der Absicherung erhalte?
- Ich bin nur Teilzeitkraft, kann ich mich trotzdem gegen Arbeitslosigkeit versichern?
- Ich habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag – kann ich mich trotzdem gegen Arbeitslosigkeit versichern?
- Was ist eine Karenzzeit und was bewirkt sie?
- Was ist eine Wartezeit und was bewirkt sie?
- Gibt es Ausschlüsse und Einschränkungen?
Wer ist der Anbieter der Versicherung?
1. Wer ist der Anbieter der Versicherung?
Der Kontosicherheit liegen Gruppenversicherungsverträge zugrunde. Vertragspartner der Gruppenversicherungsverträge sind die Valovis Bank AG (Versicherungsnehmer) und die Cardif Allgemeine Versicherung - Cardif Lebensversicherung, Stuttgart (Versicherer).
Wer kann über die Kontosicherheit versichert werden?
2. Wer kann über die Kontosicherheit versichert werden?
Alle Kunden, die über die Valovis Bank AG eine Kreditkarte beantragen oder Inhaber einer Kreditkarte der Valovis Bank AG sind, können zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden und sind dann eine versicherte Person, sofern sie mindestens 18 Jahre und für das Risiko Tod noch nicht 69 bzw. für die anderen Risiken noch nicht 64 Jahre alt ist.
Gegen was bin ich versichert, wenn ich die Kontosicherheit abschließe?
3. Gegen was bin ich versichert, wenn ich die Kontosicherheit abschließe?
Sie können Ihr Kartenkonto gegen die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit absichern. Darüber hinaus sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gegen das Risiko unverschuldete Arbeitslosigkeit abgesichert, während für alle anderen Karteninhaber das Risiko schwere Krankheit im Deckungsumfang enthalten ist. Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden monatlich 5 % des durchschnittlichen Sollsaldos der letzten 12 Monate zurückgeführt, max. jedoch 1.200 Euro monatlich. Die Leistung wird dabei bis zu 24 Monate lang erbracht.
Im Todesfall bzw. bei Eintritt einer schweren Krankheit erbringt die Kontosicherheit eine Einmalleistung in Höhe des durchschnittlichen Gesamtsaldos der letzten 12 Monate, maximal jedoch 15.000 Euro.
Was für Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit ich die Kontosicherheit abschließen kann?
4. Was für Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit ich die Kontosicherheit abschließen kann?
Für die Anmeldung zur Kontosicherheit müssen Sie mindestens 18 und noch nicht 64 Jahre alt sein. Karteninhaber, die bereits 64 aber noch nicht 69 Jahre alt sind, erhalten noch den Todesfallschutz.
Warum sollte ich mein Kartenkonto über die Kontosicherheit absichern?
5. Warum sollte ich mein Kartenkonto über die Kontosicherheit absichern?
Mit der Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens entsteht ein Sollsaldo. Dadurch gehen Sie über einen unbestimmten Zeitraum eine Zahlungsverpflichtung ein. Was die Zukunft bereithält, kann heute jedoch keiner wissen. Die Einkommenseinbußen im Falle einer längeren Krankheit oder einer Arbeitslosigkeit sind erheblich. So fehlt bei Bezug von Krankengeld fast ein Viertel des bisherigen Nettoeinkommens. Bei Bezug von Arbeitslosengeld fehlt sogar ein Drittel. Damit Sie dann nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist die Absicherung sehr wichtig. Im Todesfall entlastet die Versicherungsleistung Ihre Familie in einer ohnehin schon schwierigen Zeit.
Was übernimmt die Kontosicherheit, wenn ich krank, arbeitslos oder schwer krank werde bzw. wenn ich sterbe?
6. Was übernimmt die Kontosicherheit, wenn ich krank, arbeitslos oder schwer krank werde bzw. wenn ich sterbe?
- Die Kontosicherheit übernimmt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nach drei Monaten (Karenzzeit) monatlich 5 % Ihres durchschnittlichen Sollsaldos der letzten 12 Monate für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Gegebenenfalls erhalten Sie diese Leistung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Mehrfachleistungen wegen wiederholter Arbeitsunfähigkeit sind während der Laufzeit möglich. Die monatliche Höchstleistung beträgt 1.200 Euro.
- Wenn Sie unverschuldet arbeitslos werden, wird nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Monaten monatlich 5 % Ihres durchschnittlichen Sollsaldos der letzten 12 Monate für die Dauer der Arbeitslosigkeit geleistet. Gegebenenfalls erhalten Sie diese Leistung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Mehrfachleistungen wegen wiederholter Arbeitslosigkeit sind während der Laufzeit möglich. Die monatliche Höchstleistung beträgt 1.200 Euro.
- Im Falle einer schweren Krankheit besteht die Leistung nach erfolgter Erstdiagnose aus dem durchschnittlichen Sollsaldo zum Rechnungsdatum der letzten 12 Monate, maximal jedoch 15.000 Euro. Diese Leistung wird nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Monaten erbracht.
- Im Todesfall besteht die Leistung aus dem durchschnittlichen Sollsaldo zum Rechnungsdatum der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt, maximal jedoch 15.000 Euro.
Für welche Dauer bin ich abgesichert?
7. Für welche Dauer bin ich abgesichert?
Die Versicherungsdauer beträgt jeweils ein Jahr und verlängert sich immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf die Abmeldung von den Gruppenversicherungsverträgen erklären.
Mein Partner hat eine Zusatzkarte, ist mein Partner über Kontosicherheit auch abgesichert?
8. Mein Partner hat eine Zusatzkarte, ist mein Partner über Kontosicherheit auch abgesichert?
Nein, Versicherungsschutz hat nur der Hauptkarteninhaber.
Muss bei der Anmeldung eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden?
9. Muss bei der Anmeldung eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden?
Bei der Anmeldung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, da bekannte ernstliche Vorerkrankungen und Unfallfolgen bedingungsgemäß in den ersten 24 Monaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Das gilt aber auch nur dann, wenn Sie wegen dieser Vorerkrankung in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich behandelt oder beraten wurden (Wartezeit).
Ob die Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit oder der Tod eine Folge dieser Vorerkrankung ist, wird im Leistungsfall durch die zuständige Fachabteilung geprüft.
Wie erfolgt die Beitragszahlung?
10. Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Der Beitrag in Höhe von 0,89 % Ihres negativen Saldos zum Rechnungsdatum wird nur erhoben, wenn Ihr Kartenkonto zum Rechnungsdatum auch tatsächlich einen negativen Saldo aufweist. Besteht ein Saldo, wird der Beitrag monatlich ganz einfach auf Ihrem Kartenkonto verbucht. Sie sehen die Prämienbelastung auf Ihrer Monatsabrechnung mit der Bezeichnung „Prämie Kontosicherheit“. Sie brauchen sich nicht weiter um die Beitragszahlung kümmern. Diese erfolgt automatisch.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
11. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Bestätigungsschreibens der Kreditkarte (Genehmigung der Kreditkarte) bzw. bei nachträglicher Anmeldung mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Termin.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich eine Leistung aus der Absicherung erhalte?
12. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich eine Leistung aus der Absicherung erhalte?
- Arbeitsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn Sie als versicherte Person zu mindestens 50 % infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande sind, Ihrer bisherigen oder einer vergleichbaren Tätigkeit nachzugehen.
- Arbeitslosigkeit muss ohne ein Verschulden Ihrerseits eingetreten sein. Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und aktiv Arbeit suchen. Leistungsvoraussetzung ist die mindestens 12-monatige ununterbrochene, sozialversicherungspflichtige Anstellung bei ein und demselben Arbeitgeber mit einer Wochenarbeitszeit von nicht weniger als 15 Stunden.
- Schwere Krankheit: Bei Ihnen als versicherte Person wird während der Versicherungsdauer erstmals eine der folgenden schweren Krankheiten diagnostiziert: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit oder Taubheit.
Ich bin nur Teilzeitkraft, kann ich mich trotzdem gegen Arbeitslosigkeit versichern?
13. Ich bin nur Teilzeitkraft, kann ich mich trotzdem gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Ja, wenn Sie mindestens 15 Stunden wöchentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die anderen Voraussetzungen im Falle von Arbeitslosigkeit erfüllen.
Ich habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag – kann ich mich trotzdem gegen Arbeitslosigkeit versichern?
14. Ich habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag – kann ich mich trotzdem gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Selbstverständlich können auch Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert werden. Allerdings ist eine Arbeitslosigkeit als Folge des regulären Ablaufs des befristeten Beschäftigungsverhältnisses nicht versichert.
Unten genannte Personen sind beispielsweise nicht gegen Arbeitslosigkeit, sondern gegen das Risiko schwere Krankheit versichert:
- Hausfrauen
- Selbstständige
- Beamte
- Auszubildende
- Zivildienstleistende
- Wehrpflichtige
Was ist eine Karenzzeit und was bewirkt sie?
15. Was ist eine Karenzzeit und was bewirkt sie?
Unter Karenzzeit ist der Zeitraum zu verstehen, der nach Eintritt des Leistungsfalles verstreichen muss, bevor geleistet wird.
In den ersten sechs Wochen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgt noch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Und die dann noch anstehenden weiteren sechs Wochen lassen sich in der Regel auch noch relativ leicht überbrücken. Gleiches gilt auch im Falle einer schweren Krankheit. Schwierig wird es erst, wenn Sie über eine wirklich längere Dauer auf das Krankengeld angewiesen sind. Da gehen die finanziellen Reserven schnell zur Neige. Spätestens jetzt wird die Versicherungsleistung enorm wichtig, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit sind die drei Monate ebenfalls ein für Sie sehr überschaubarer Zeitraum. Falls Sie kürzer arbeitslos sind, haben Sie i. d. R. kein größeres Problem mit der Rückführung Ihres Kartensaldos, da dann kurzfristig wieder ein entsprechendes Einkommen zur Verfügung steht. Das Problem bezüglich der Rückführung entsteht gerade bei einer längerfristigen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
Was ist eine Wartezeit und was bewirkt sie?
16. Was ist eine Wartezeit und was bewirkt sie?
Unter Wartezeit ist der Zeitraum zu verstehen, der nach Beginn des Versicherungsschutzes grundsätzlich einmalig verstreichen muss, bevor ein zu Leistungen berechtigender Versicherungsfall eintreten kann. Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, sind nicht versichert.
- Arbeitslosigkeit: Durch die Wartezeit von sechs Monaten wird vermieden, dass jemand, der „die Kündigung schon in der Tasche hat“, sich noch schnell versichert. Dies würde zwangsläufig zu einer höheren Prämie führen, was alle Versicherten dann mit tragen müssten.
- Schwere Krankheit: Durch die Wartezeit von drei Monaten wird vermieden, dass jemand, der bereits vermutet schwer krank zu sein aber noch nicht beim Arzt war, sich schnell noch versichert, um das Konto nicht ausgleichen zu müssen.
- Arbeitsunfähigkeit / schwere Krankheit / Tod: Der Versicherer verzichtet bei Antragstellung auf eine Gesundheitsprüfung. Daher sind ernstliche bekannte Erkrankungen, wegen derer Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn ärztlich behandelt oder beraten wurden, in den ersten 24 Monaten nach Beginn nicht mitversichert. Nach Ablauf der zwei Jahre fallen diese aber auch unter den Versicherungsschutz. Dadurch wird vermieden, dass jemand, der bereits ahnt, dass er bald auf lange Sicht krank wird, sich noch schnell versichert.
Gibt es Ausschlüsse und Einschränkungen?
17. Gibt es Ausschlüsse und Einschränkungen?
Es gibt einige Ausschlüsse und Einschränkungen vom Versicherungsschutz. Wenn Sie beispielsweise selbst kündigen, weil Ihnen die Arbeit keinen Spaß macht oder Sie bei Vertragsabschluss bereits krank oder arbeitsunfähig sind, besteht für diese Fälle kein Leistungsanspruch. Weitere Ausschlüsse und Einschränkungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
Welche Vorteile bietet die Absicherung der Raten?
18. Welche Vorteile bietet die Absicherung der Raten?
- Sie erhalten sich im Fall der Fälle Ihren finanziellen Spielraum.
- Sie können Ihren Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen, selbst wenn Teile des Einkommens wegfallen.
- Mehrfachleistungen bei erneuter Erkrankung oder Arbeitslosigkeit sind möglich.
- Der günstige Beitrag wird ganz bequem auf dem Kartenkonto verbucht.
